Was uns bedroht

#### Akut will uns der Bezirk die Nutzung untersagen und droht mit Räumung.
Das Bauamt Lichtenberg untersagt uns die Nutzung für unser Gebäude und droht mehrere 10.000€ Strafe an wenn wir es nicht räumen. Wir sollen aktuell dem Bauamt beweisen, dass unser Haus ein Bestands-Wohngebäude ist.Das Gebäude hätte zu lange leergestanden. Das soll eigentlich in einem regulären Gerichtsprozess entschieden werden. Dem Amt geht das allerdings nicht schnell genug. Wegen „negativer Vorbildwirkung einer neu begonnen Nutzung“ fordert es, dass wir das Haus sofort räumen, und bis zu einer richterlichen Entscheidung leer stehen lassen. Als Konsequenz eines ähnlichen Vorgehens durch das Amt wurde das Nachbargebäude Wartenbergstraße 21.

 

Konsequenz des Nutzungskonflikts & des Leerstands WTB 21:

Das gleichalte Nachbargebäude Nummer 21 durchlief zunächst eine vergleichbare Geschichte. Bis 1989 stand das Gebäude ebenso wie die 22 unter Verwaltung des „VEB Kommunale Wohnungsverwaltung Berlin“. Beide wurden nach der Wende im Zuge der Restitution an die Erben ihrer Vorbesitzer übergeben. Im Anschluss traute sich die Besitzerin der 21 eine umfassende, kreditgestützte Renovierung anzuschieben und nahm nach Angaben der Nachbarn eine Wohnnutzung auf. Im weiteren Verlauf wurde ihr durch das Baumt diese Nutzung untersagt. Das Haus mit neuem Dach, neuer Heizung und neuen Bädern stand ab Anfang der 2000er leer. Die verschuldete Frau verstarb bald darauf wobei es keine Erben gab, die das Haus mit dem verbunden Kredit freiwillig übernehmen wollten. Als Konsequenz galt es als herrenlos, verfiel und wurde nach einer Brandstiftung 2015 dann letztlich 2018 abgerissen.

Nach längerem Leerstand abgerissen. Bereits in den ersten Kommunikationen mit dem Amt wurden wir dazu aufgefordert einen Bauantrag für ein Gewerbegebäude zu stellen. Diese Forderung würde für uns bedeuten, dass wir einen klassischen Berliner Wohnbau wie ihn tausende von Berlinern bestandsgeschützt bewohnen zu einem Gewerbegebäude nach aktuellem Baurecht umbauen müssten. Hölzerne Türen, Böden und Treppenauflagen müssten teurem Stahl und Beton weichen. Die Forderung des Amts beruht auf zwei Punkten, die gerichtlich bereits entschieden wurden bzw. Gegenstand des noch ausstehenden Hauptprozesses sind.

 

Das Bauamt fordert von uns einen Bauantrag auf ein Gewerbegebäude auf Grund von zwei Punkten:

1.Das Gebäude stünde angeblich in einem reinen Gewerbegebiet weshalb keine Wohnnutzung weitergeführt werden könne. Anfang der 90er Jahre wurde dieser Gebietsstatus trotz seit dem 19. Jahrhundert bestehender Mischnutzungen erklärt, um die damals wieder aufgegriffene Planung des Ringschlusses der Autobahn A 100 vorzubereiten. Der damalige Vorgang wurde wiederholt gerichtlich diskutiert und mittlerweile revidiert. Im aktuellen Amtsdeutsch handelt es sich um ein „Kerngebiet“ bzw. etwas vager um eine „Gemengelage“ wodurch Wohnnutzungen neben den gewerblichen Nutzungen nicht mehr verboten sind. .
2. Das Gebäude hätte durch eine längere Nutzungsunterbrechung seinen Bestandsschutz verloren und wäre außerdem bereits seit 1976 als Gewerbegebäude genutzt worden womit ohnehin Wohnen keine Bestandsnutzung sei. Das letzteres nicht stimmt, konnten wir ohne weiteres durch Gespräche mit Vormietern und Adressverzeichnisse der letzten Jahrzehnte wiederlegen. Eine Nutzungsunterbrechung kann zum Verlust des Bestandsschutzes führen wenn ein Eigentümer offensichtlich nicht mehr vor hat eine Nutzung wieder aufzunehmen. Dass der Vorbesitzer sich keine Renovierungsarbeiten traute, lag allerdings an der ungewissen Zukunft durch die zunächst als unvermeidlich kommunizierte Autobahnbaustelle. Eine Nutzungsaufgabe von seiner Seite gab es dabei genau so wenig wie eine Warnung vom Bauamt, dass er Gefahr läuft den Gebrauchswert seines Gebäudes zu verlieren.

 

 Wir haben als Gruppe in Eigenleistung ein Gebäude wieder vollständig nutzbar gemacht und sollen es nun bis zum Hauptprozess den Gefahren des Leerstands preisgeben. Unter Strafandrohung werden wir dazu aufgefordert woanders nach Mietmöglichkeiten zu suchen.

Das Liegenschaftsamt, das Finanzamt und das Grundbuchamt führen das Haus immer schon als Wohngebäude. Politisch Bestandsschutz kann uns auch die Politik zusichern, solange das Haus in einem statisch guten Zustand ist: Wir haben ein Statik-Gutachten vorliegen, welches dem Haus beste Gesundheit diagnostiziert. Es bedarf nichts weiter als etwas politischem Willen, um die Wartenburg zu retten.